Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung (ausgefallen)


Wer vertritt Ihre Interessen, wenn Sie aus Altersgründen, wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr selbst handeln können? Ehepartner, Kinder oder Eltern dürfen nicht automatisch Ihre rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten erledigen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Patientenverfügung im Zusammenhang mit Vollmacht und Betreuungsverfügung bringen zudem einige Änderungen mit sich. Der Vortrag informiert über die Möglichkeiten, eine gesetzliche Vertretung im Vorfeld zu bestimmen und was dabei zu beachten ist.


12.06.2024 (1-mal) 17:30 - 19:00 Uhr

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Kursgebühr: 6,00 €

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